FAQ

Fragen und Antworten ...

Zur Fördererwerbung

  • Was ist Fördererwerbung? Worum geht es?
    Fördererwerbung hat das Ziel, dauerhafte Unterstützer*innen durch Haustür- oder Straßenwerbung zu gewinnen. Die Mitarbeiter*innen nehmen kein Bargeld oder Sachspenden entgegen, sie verteilen auch keine Erlagscheine.
    Interessierte werden über die Aktivitäten des Vereins informiert. Mit einer Lastschrift können sie den Verein langfristig unterstützen. Wenn sich jemand dazu entschließt, unterschreibt er am Standplatz oder an der Haustür ein Formular und in der Folge wird in einem bestimmten Intervall ein vereinbarter Betrag vom Konto abgebucht.
  • Warum diese Art von Fördermitgliedswerbung?
    Fördererwerbung am Infostand, im öffentlichen Raum und an der Haustür hat viele Vorteile, da sie zu den besten Methoden der Gewinnung von neuen Unterstützer*innen (Mitglieder, Pat*innen etc.) zählt. Einerseits wird die Organisation in der Öffentlichkeit wahrgenommen und andererseits bietet sie interessierten Bürger*innen die Möglichkeit, sich über die Anliegen einer Organisation zu informieren. Der Erfolg gibt der Methode recht: So werden im Schnitt zehn Prozent der Menschen, mit denen ein Gespräch geführt wird, als Förderer*innen gewonnen.
  • Warum langfristige Unterstützung?
    Jede NPO plant langfristig ihre Hilfsprojekte. Einzelspenden helfen und sind ebenso wichtig, aber sie geben dem Verein nicht die langfristige Sicherheit für die Planung seiner Arbeit. Patenschaften, Fördermitgliedschaften und ähnliche Formen der langfristigen Unterstützung sind daher sinnvoll und notwendig.
  • Was sind Fördermitgliedschaften?
    Viele Vereine haben neben den echten Mitgliedschaften mit dem aktiven und passiven Wahlrecht auch Fördermitglieder in ihren Statuten verankert. Sie erhalten dort – anders als Spender*innen – eigene Rechte (z.B. Teilnahme an den Vereinsveranstaltungen, Mitgliederzeitung etc.). Im Gegenzug ist die Mitgliedschaft z.B. mit der regelmäßigen Bezahlung eines Beitrages verbunden. Fördermitgliedschaften können in Österreich von der Steuer abgesetzt werden, echte Mitgliedsbeiträge hingegen nicht.
  • Wie muss ein Gespräch mit potenziellen Förderer*innen verlaufen?
    Bei dem Gespräch mit potenziellen Förderer*innen wird auf Höflichkeit und eine korrekte Information der höchste Wert gelegt. So wird einerseits über die Arbeit der Organisation und andererseits aber auch darüber informiert, dass die wichtigen Anliegen der NPO eine dauerhafte, finanzielle Unterstützung brauchen. Der Erfolg gibt der Methode recht: 80% der gewonnenen Förderer*innen unterstützen langfristige und bleiben den Organisationen im Schnitt sieben Jahre treu.
  • Ich möchte auch gemeinnützige Organisationen unterstützen und im Bereich der Fördererwerbung beruflich aktiv werden. Welche Chancen gibt es hier?
    Fundraiser*innen repräsentieren Non-Profit-Organisationen in der Öffentlichkeit. Sie werden entweder direkt bei den Organisationen oder bei Dienstleistungsunternehmen im Auftrag der Organisationen beschäftigt. Durch die direkte Ansprache auf der Straße oder direkt an der Haustür bringen sie Menschen, Organisationen und deren Anliegen nahe. Aus den Gesprächen gehen neue langfristige Förderer*innen für Projekte im Bereich Umweltschutz, Entwicklungshilfe, Tierschutz und Menschenrechte hervor. Weiter Infos zum Job der Fundraiser*innen und potenzielle Arbeitgeber finden Sie unter www.jobforgood.at.

Die Unterstützungsvereinbarung

  • Was muss eine Unterstützungsvereinbarung beinhalten?
    Mitglieder der Qualitätsinitiative Fördererwerbung verpflichten sich, auf ihren Unterstützungsvereinbarungen (für Spender*innen, Mitglieder, Förderer*innen, Pat*innen…) über folgendes zu informieren:

    • Laufzeit und Umfang der Unterstützungsvereinbarung
    • Stornobedingungen
    • Kontakt zum/zur Projektverantwortlichen der jeweiligen Organisation
  • Warum per Lastschrift und nicht per Erlagschein?
    Die Lastschrift ermöglicht eine regelmäßige Unterstützung der Organisationen und ist wesentlich kostengünstiger als der Erlagschein. Damit können NPOs ihre Aktivitäten effizient und langfristig planen.
    Außerdem ist der Buchungsweg für Spender*innen als auch die Organisation der sicherste. Für beide Seiten ist er zudem mit wenig Aufwand verbunden.
    Bei Erlagscheinspenden können die Organisationen hingegen nicht genau vorhersehen, ob und wann sie eine Spende erhalten und wie hoch sie ausfallen wird. Zudem ist der Verarbeitungsaufwand höher.
  • Wann und wie kann ich kündigen?
    Die Teilnehmer der Qualitätsinitiative verpflichten sich, die Förderer*innen im Gespräch und in der Unterstützungsvereinbarung klar und eindeutig über die Unterstützungsmodalitäten und den damit verbundenen Möglichkeiten zur Kündigung zu informieren. Diese sind für die Förderer*innen unbürokratisch zu gestalten. Rücktrittsrecht sofort nach der Vertragsunterzeichnung (56 Tage), danach kann in der Regel immer gekündigt werden.

Die Mitarbeiter*innen

  • Wer sind die Mitarbeiter*innen?
    Die Mitarbeiter*innen sind Menschen, denen es wichtig ist einen wertvollen Beitrag für die Allgemeinheit zu leisten. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Mitarbeiter*innen um einen Beruf mit Berufung und dieser wird natürlich bezahlt.
  • Wie werden die Mitarbeiter*innen geschult?
    Mitglieder der Qualitätsinitiative sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter*innen regelmäßig zu schulen. Im Mittelpunkt der Schulungen steht eine qualitätsvolle Kommunikation der Anliegen der NGOs. Alle Mitarbeiter*innen erhalten vor ihrem ersten Einsatz eine Schulung. Insgesamt hat die Ausbildung im ersten Monat mindestens zehn Stunden zu umfassen. Die Schulungen beinhalten fix definierte Grundinhalte.
  • Erhalten die Mitarbeiter*innen eine Bezahlung?
    Die Art des Dienstverhältnisses sowie die Bezahlung der Mitarbeiter*innen sind je nach Organisation oder Dienstleister unterschiedlich.
  • Wie erkenne ich, ob ein*e Mitarbeiter*in wirklich für die Organisation tätig ist?
    Mitarbeiter*innen sind erkennbar an:

    • Mitarbeiter*innen-Ausweis (mit Namen, Foto): Diesen muss er/sie auf Nachfrage vorweisen können.
    • Kleidung mit Organisationsnamen
    • Sollten Sie dennoch Zweifel haben, müssen die Mitarbeiter*innen Ihnen eine Telefonnummer ihrer  Teamleiter*innen vorweisen können. Im Mitgliederbereich der Qualitätsinitiative finden Sie außerdem bei jedem Mitglied Ansprechpartner*innen. Außerdem steht die Ombudsstelle bei Fragen gerne zur Verfügung.

Der Standort

  • Wo können Infostände aufgebaut werden?
    Im Falle des Einsatzes von genehmigten Infoständen schreibt die Behörde oder bei privaten Grundstücken (z.B. Einkaufszentren,…) der/die Eigentümer*in vor, wo die Positionierung stattzufinden hat.
  • Wie wird sichergestellt, dass niemand von der Fördererwerbung behindert wird?
    Die Mitglieder der Qualitätsinitiative Fördererwerbung achten darauf, dass mögliche Staus und/oder Belästigungen für die Öffentlichkeit und für Einzelhandelsgeschäfte vermieden werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Fußwege genügend Platz für Fußgänger*innen bieten, Eingänge von Einzelhandelsgeschäften und anderen Gebäuden nicht versperrt werden und durch die Wahl des Standorts potenzielle physische Gefahren vermieden werden (z.B. Ampeln, Kreuzungen, Zebrastreifen, Baustellen, Hydranten, etc.)

Fragen, Anregungen und Beschwerden

  • Ich war mit einer Fördererwerbung nicht zufrieden! Was kann ich tun?
    Jede Organisation hat eine*n Ansprechpartner*in für Fördererwerbung. Diese finden Sie im Mitgliederbereich. Geht Ihr Anliegen über die Organisation hinaus, steht die Ombudsstelle der Qualitätsinitiative Fördererwerbung für Sie zur Verfügung. Beide helfen Ihnen gerne weiter und beantworten Ihre Fragen.
  • Ich wurde angesprochen, obwohl ich ein Gespräch dezidiert abgelehnt habe. Was kann ich tun?
    Die Mitarbeiter*innen sind instruiert, eine dezidierte Ablehnung eines Gesprächsangebots zu akzeptieren. Sollte das einmal leider nicht klappen, können Sie sich an die eigens dafür geschaffene Ombudsstelle unter der kostenfreien Hotline 0800/100 382 wenden. Bitte halten Sie beim Telefonat die werbende Organisation, Ort, Datum und Uhrzeit bereit.
  • Wie kann ich mich über eine*n Mitarbeiter*in einer Organisation bzw. eines Dienstleistungsunternehmen oder über eine Organisation beschweren?
    Für Ihre Beschwerden steht die Ombudsstelle der Qualitätsinitiative Fördererwerbung sowie der Projektverantwortliche der Organisation gerne zur Verfügung. Namen und Kontakt finden Sie entweder in der Unterstützungsvereinbarung, auf Nachfrage bei den Mitarbeiter*innen vor Ort sowie im Mitgliederbereich der Website der Qualitätsinitiative
  • Welche Folgen hat meine Beschwerde?
    Die Mitglieder der Qualitätsinitiative Fördererwerbung haben sich verpflichtet, jeder Beschwerde nachzugehen und diese zu dokumentieren. Bei wiederholten Verstößen verpflichten sich die Mitglieder, entsprechende Maßnahmen zu setzen. Ebenso ist es der Qualitätsinitiative möglich, bei wiederholten Verstößen diese zu ahnden. Dies kann bis zum Ausschluss einer Organisation reichen.

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